Erftverband und Stadt Korschenbroich unterzeichnen neue Vereinbarung. Wasserrechtliche Erlaubnis liegt vor (30.11.2021)

Am 2. November unterzeichneten die Verantwortlichen der Stadt Korschenbroich und des Erftverbandes die neue Vereinbarung, die den Weiterbetrieb der sieben Brunnen und des Schwimmpontons für die kommenden zehn Jahre regelt. Inzwischen wurde dem Erftverband der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid für den Weiterbetrieb der Kappungsanlagen zugesendet. Somit können die Kappungsmaßnahmen am 1. Dezember 2021 für weitere zehn Jahre fortgesetzt werden.

Derzeit wird eine Zustandsbeweissicherung an den brunnennahen Gebäuden von einem Sachverständigenbüro im Auftrag des Erftverbandes durchgeführt, um den baulichen Zustand vor Beginn der Maßnahme zu dokumentieren.

Ansprechpartner:

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundwasserkappungsmaßnahmen in Korschenbroich können Sie sich gerne an uns wenden.

Erftverband, Abt. Grundwasser
Holger Diez
Tel. 02271 88-1296

Stefan Simon
Tel. 02271 88-2125

Flyer „Kappung von Grundwasserspitzen in Korschenbroich“