Am 2. November unterzeichneten die Verantwortlichen der Stadt Korschenbroich und des Erftverbandes die neue Vereinbarung, die den Weiterbetrieb der sieben Brunnen und des Schwimmpontons für die kommenden zehn Jahre regelt. Inzwischen wurde dem Erftverband der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid für den Weiterbetrieb der Kappungsanlagen zugesendet. Somit können die Kappungsmaßnahmen am 1. Dezember 2021 für weitere zehn Jahre fortgesetzt werden.
Derzeit wird eine Zustandsbeweissicherung an den brunnennahen Gebäuden von einem Sachverständigenbüro im Auftrag des Erftverbandes durchgeführt, um den baulichen Zustand vor Beginn der Maßnahme zu dokumentieren.