Mit Hilfe des Konzeptes können unter heutigen, vom Bergbau beeinflussten Grundwasserverhältnissen, ca. 900 Gebäude (ca. 45 % der betroffenen Gebäude) vor hohen Grundwasserständen und damit verbundenen Vernässungsproblemen geschützt werden.
Umsetzung des Konzeptes zur Kappung von Grundwasserspitzen
Der Erftverband wurde im April 2011 mit der Umsetzung des Konzeptes zur Kappung von Grundwasserspitzen von der Stadt Korschenbroich beauftragt. Nachdem in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Kleinenbroich und Pesch eine ausreichende finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft für den Bau und den Betrieb von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für zehn Jahre zustande gekommen war, konnte die Aufgabe zur Regelung des Grundwasserstands als Verbandsaufgabe auf den Erftverband übertragen werden.
Am 2. November 2021 unterzeichneten die Verantwortlichen der Stadt Korschenbroich und des Erftverbandes die neue Vereinbarung, die den Weiterbetrieb der sieben Brunnen und des Schwimmpontons für die kommenden zehn Jahre regelt. Somit können die Kappungsmaßnahmen am 1. Dezember 2021 für weitere zehn Jahre fortgesetzt werden.
Bei Überschreitung von festgelegten Grenz-Grundwasserständen an den Steuermessstellen werden an insgesamt sieben Brunnen Grundwasserhaltungsmaßnahmen sowie am Baggersee Myllendonk eine Absenkung des Wasserspiegels betrieben.
Einschaltwerte für die Grundwasser-Förderanlagen
Das geförderte Grundwasser wird vollständig in die Vorfluter Zollhausgraben, Herzroicher Graben, Fluitbach, Pescher Graben sowie Jüchener Bach abgeleitet.
Die Auswirkungen der Grundwasserkappungsmaßnahmen werden mit Hilfe eines dichten Grundwassermessnetzes und eines intensiven Monitorings überwacht. Ein jährlicher Auswertebericht dokumentiert und bewertet die Maßnahmen und die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit.